Unsere Wohngemeinschaften
Unsere Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften (WG) lebt eine sich selbst (teil-) organisierende kleine Gruppe pflegebedürftiger bzw. hilfebedürftiger Menschen als Mieter in einer „normalen“ Wohnung oder Haus zusammen.
Jeder Mieter verfügt über seinen eigenen Privatraum. Küche und Wohnzimmer werden als Gemeinschaftsräume gemeinsam genutzt. Die Einrichtung des privaten Raumes erfolgt durch den Mieter, dessen Angehörige, oder den gesetzlichen Betreuern. Zur Einrichtung gehört das persönliche und vertraute Inventar des Klienten.
Voraussetzung für die Aufnahme in der Wohngemeinschaft sind tracheotomierte Patienten/innen mit unterschiedlichen Beatmungsformen. Für alle Klienten bieten wir Grund- und Behandlungspflege von 24 Stunden an.
Die Hauswirtschaft wird, wenn möglich, gemeinsam durchgeführt. Das heißt: Jedes Wohngemeinschaftsmitglied kann und darf sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an jeder Tätigkeit beteiligen, muss es aber nicht. Für viele Menschen wirkt schon das aktive Zusehen sehr anregend.
Da die meisten Mieter der WG intensivpflegebedürftige Menschen sind, wird die hauswirtschaftliche Versorgung durch die Präsenzkräfte (Auflage der Heimaufsicht) erledigt.
Die Bewohner werden aufgrund ihres Krankheitsbildes rund um die Uhr durch examnierte Krankenpflegekräfte begleitet. Für jedes Wohngemeinschaftsmitglied wird ein individueller Pflege- und Betreuungsplan (Pflegevertrag, Betreuungsvertrag) nach Bedarf laut ärztlicher Verordnung durch den Pflegedienst erstellt.
Der sich ergebende Grund und Behandlungspflegebedarf wird vom gewählten Pflegedienst geleistet. In diesem Plan stimmt sich der jeweilige Pflegedienst mit dem Anbieter ab, in welchem Rahmen der Behandlungspflege, die zusätzliche Betreuung durch Präsenzkräfte zeitlich erfolgt.
Die Kostenerstattung der Pflege- und Krankenversicherung erfolgt wie in jedem anderen Privathaushalt auch.
Bei Wohngemeinschaftsmitgliedern, die über kein entsprechendes eigenes Einkommen verfügen, stellt der Sozialhilfeträger ergänzende Leistungen bereit. (Hilfe zur Pflege nach SGB XII).